Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient einem ersten unverbindlichen Kennenlernen. Dabei besprechen wir Ihr Anliegen, mögliche Therapieziele und die Rahmenbedingungen der Therapie. Gerne beantworte ich Ihre Fragen ausführlich, auch um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Mir ist es ein großes Anliegen, dem Erstgespräch ausreichend Raum und Zeit zu geben. Sollte es länger als 50 Minuten dauern (max. 90 Minuten), wird dennoch nur das Honorar für eine Einheit verrechnet (105 €).
Nehmen Sie bitte zum Erstgespräch vorliegende Befunde, Arztberichte und andere Dokumente, die für Psychotherapie relevant sein können, mit.
Frequenz
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich oder 14-tägig statt. Im Erstgespräch stimmen wir die Frequenz individuell auf Ihr Anliegen ab. Eine Kontinuität im therapeutischen Prozess ist aber auf alle Fälle empfehlenswert.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie mich bitte umgehend, spätestens aber 24 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen muss ich Ihnen aufgrund der Nichtvermittelbarkeit des Termins leider das volle Honorar in Rechnung stellen.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen sind laut § 15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Ausnahmen gelten laut Gesetz bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Honorar
Eine Psychotherapie-Einheit umfasst 50 Minuten und kostet 105 €.
Ein Kostenzuschuss durch Ihre Krankenversicherung ist möglich (28-50 €, je nachdem, wo Sie versichert sind). Voraussetzung für die Einreichung ist eine ärztliche Untersuchung bis zur zweiten Therapiesitzung. Nach den ersten 10 Einheiten muss im Fall einer Verlängerung der Therapie ein eigener Antrag gestellt werden.
Im Zuge meiner Tätigkeit habe ich beschlossen, ein Kontingent von drei Plätzen mit Sozialtarif zur Verfügung zu stellen. Scheuen Sie sich nicht, mich auf dieses Kontingent anzusprechen!
Der Honorarsatz gilt auch für andere in Anspruch genommene Dienstleistungen (z.B. Coaching).